Hochspezialisierte Rechtsanwälte für Futtermittel, Tierarzneimittel, Tierkosmetika & Biozidprodukte
ZULASSUNG & VERKEHRSFÄHIGKEIT
Prüfung der Vertriebsfähigkeit von Futtermitteln, insbesondere Diät- und Ergänzungsfuttermitteln.
Das FUTTERMITTELRECHT steht heute verstärkt im Fokus von Behörden und Wettbewerbern. Dies gilt nicht nur für Futtermittel, die an lebensmittelliefernde Tiere verfüttert werden und nach dem Motto „from the stable to the table“ als erstes Glied in der menschlichen Nahrungskette erfasst werden sollen. Auch Heimtierfuttermittel unterliegen strenger Regulierung. Insbesondere die „richtige“ Kennzeichnung von Futtermitteln stellt oftmals ein Buch mit sieben Siegeln dar. Hier stellen sich nicht selten Abgrenzungsfragen z.B. gegenüber Tierarzneimitteln.
Das Futtermittelrecht ist ein spezialisierter Rechtsbereich, der sich mit der Regulierung von Futtermitteln für Tiere, insbesondere in der Landwirtschaft und für Heimtiere, beschäftigt. Es umfasst Vorschriften zur Zusammensetzung, Kennzeichnung, Qualität und Sicherheit von Tierfutter. Ziel ist es, die Gesundheit der Tiere und indirekt auch die menschliche Gesundheit zu schützen, indem sichergestellt wird, dass nur sichere und nährstoffreiche Futtermittel in den Handel gelangen. Dieses Recht regelt auch die Zulassung und Überwachung von Futtermittelherstellern und -händlern sowie die Vorgehensweise bei der Entdeckung von kontaminierten oder anderweitig ungeeigneten Futtermitteln.
Im dynamischen Feld des Lebensmittelrechts und -marketings entfaltet sich eine faszinierende Symbiose aus Kreativität und Regelkonformität.
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